Impressum
Dazu schreibt der Rechtsanwalt Stephan Ott auf seiner website:
Seit dem 1.3.2007 regeln das Telemediengesetz (TMG) und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) die Anforderungen an das Impressum einer Webseite in § 5 TMG und § 55 RStV.
Abmahnungen von Konkurrenten und Verbraucherschützern sowie Informationskampagnen haben zwar zu einer verstärkten Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung geführt, doch schon eine stichprobenhafte Kontrolle von Webseiten zeigt, dass die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben häufig nicht erfolgt. Webmaster, die - z.T. aus purer Unkenntnis - den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, setzten sich dem Risiko einer Abmahnung aus: Anwälte, die Serienabmahnungen als Einnahmequelle betrachten, durchforsten das Internet.
Für dieses weblog kommt wohl in Betracht:
Erweiterte Impressumspflicht nach § 55 II RStV
Anbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text und Bild wiedergegeben werden, haben sowohl die Angaben nach § 5 TMG zu machen als auch einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Die Gesetzesbegründung umschreibt diese Fallgruppe als Angebote, "die massenkommunikativen Charakter aufweisen und damit als elektronische Presse beschrieben werden". Von Sinn und Zweck her spricht einiges für ein weites Begriffsverständnis und für den Bewertungsfaktor, ob es sich um ein Angebot handelt, das für die öffentliche Meinungsbildung relevant ist und für das ein in seinen Betroffener Interesse an einer Richtigstellung haben könnte. Je nach konkreter Gestaltung könnte ein Blog unter § 55 II RStV fallen, mit der Folge, dass auch ohne Geschäftsmäßigkeit die Angaben nach § 5 TMG zu machen sind.
Für Betreiber von Blogs lohnt ein Blick auf die Langfassung dieses Beitrags, dort finden sich weitere Informationen zur Einordnung ihrer "Online-Tagebücher". Na, denn werde ich mal mit gutem Beispiel vorangehen ;-)):
Betreiber/in dieses weblogs und alleinverantwortlich:
Dr.med. Maryam Dagmar Schatz, Albrecht-Dürer-Straße 5a, 87527 Sonthofen, eMail bigberta@gmx.net, Tel:08321-618575
Haftungsausschluss.
Seit dem 1.3.2007 regeln das Telemediengesetz (TMG) und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) die Anforderungen an das Impressum einer Webseite in § 5 TMG und § 55 RStV.
Abmahnungen von Konkurrenten und Verbraucherschützern sowie Informationskampagnen haben zwar zu einer verstärkten Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung geführt, doch schon eine stichprobenhafte Kontrolle von Webseiten zeigt, dass die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben häufig nicht erfolgt. Webmaster, die - z.T. aus purer Unkenntnis - den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, setzten sich dem Risiko einer Abmahnung aus: Anwälte, die Serienabmahnungen als Einnahmequelle betrachten, durchforsten das Internet.
Für dieses weblog kommt wohl in Betracht:
Erweiterte Impressumspflicht nach § 55 II RStV
Anbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text und Bild wiedergegeben werden, haben sowohl die Angaben nach § 5 TMG zu machen als auch einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Die Gesetzesbegründung umschreibt diese Fallgruppe als Angebote, "die massenkommunikativen Charakter aufweisen und damit als elektronische Presse beschrieben werden". Von Sinn und Zweck her spricht einiges für ein weites Begriffsverständnis und für den Bewertungsfaktor, ob es sich um ein Angebot handelt, das für die öffentliche Meinungsbildung relevant ist und für das ein in seinen Betroffener Interesse an einer Richtigstellung haben könnte. Je nach konkreter Gestaltung könnte ein Blog unter § 55 II RStV fallen, mit der Folge, dass auch ohne Geschäftsmäßigkeit die Angaben nach § 5 TMG zu machen sind.
Für Betreiber von Blogs lohnt ein Blick auf die Langfassung dieses Beitrags, dort finden sich weitere Informationen zur Einordnung ihrer "Online-Tagebücher". Na, denn werde ich mal mit gutem Beispiel vorangehen ;-)):
Betreiber/in dieses weblogs und alleinverantwortlich:
Dr.med. Maryam Dagmar Schatz, Albrecht-Dürer-Straße 5a, 87527 Sonthofen, eMail bigberta@gmx.net, Tel:08321-618575
Haftungsausschluss.
bigberta - 1. Mrz, 17:00



























wie will das ein serienabmahner machen?
aber dennoch,gute idee liebe berta.ich kenn da so nen anwalt den interessiert das sicher....
so läuft das spiel des lebens immer weiter.und das bruttosozialprodukt wird bewegt.
find ich gut dass du jedem sagst wo du wohnst......
Die, die mir freundlich gesinnt sind, wissen das sowieso, und der Rest