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Genau!
Auch wenn ich im Moment nicht so häufig online...
bigberta - 8. Feb, 18:00
Alles klar...
vielen Dank. Dann muss ich wohl mit einem zweiten Blog,...
help - 16. Nov, 04:59
Applaus!!!
Das hätte ich jetzt nicht besser sagen können!...
bigberta - 4. Aug, 18:51
Ich denke, es handelt...
den Medienhype. Von diesem Ausschnitt kann man sicherlich...
bigberta - 4. Aug, 18:17
Du hast unbedingt recht,
und das ist mittlerweile ein Dauerthema...
bigberta - 31. Jul, 22:38

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Fragebogen Wissen und Werte

Samstag, 8. April 2006

Fragebogen Wissen und Werte, Frage 31, Teil 2, Grundgesetz Artikel 5 - die Pressefreiheit

Weil ich zum Artikel 5 so viel gefunden habe, stelle ich den jetzt schon mal ein, damit das nicht so ellenlange Postings werden.

Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3)Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Link hierzu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pressefreiheit


Der Punkt 2 wird ja unter anderem durch die unsägliche Karikaturenaffäre berührt. Zur Versachlichung der Diskussion hätte unter Anderem geführt, daß es ein „Recht zu beleidigen“ http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,druck-400031,00.html
schon de jure nicht gibt. Allerdings gibt es auch für das Ansinnen, ein bestimmtes Medienerzeugnis zu verbieten, bereits schon einen Vorläufer, das sog. Lüth-Urteil:
Zitat aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCth-Urteil

„Der Hamburger Senatsdirektor Erich Lüth hatte über die Presse dazu aufgerufen, den unter der Regie von Veit Harlan entstandenen Film „Unsterbliche Geliebte“ zu boykottieren. Harlan war in der Nazizeit als Regisseur des antisemitischen Films „Jud Süß“ bekannt geworden. Sein neuer Film sollte bei der „Woche des deutschen Films“ gezeigt werden. Dies hatte Lüth bei deren Eröffnung am 20. September 1950 als Vorsitzender des Hamburger Presseklubs scharf kritisiert: Der Autor von „Jud Süß“ sei am wenigsten geeignet, den im Nationalsozialismus verwirkten moralischen Ruf des deutschen Films wiederherzustellen.“

Der entsprechende Eintrag in Wikipedia beschäftigt sich auch mit der Bedeutung und den Folgen des Urteils – man kann es nicht besser zusammenfassen:

Bedeutung und Folgen des Urteils
„Dieter Grimm, von 1987 bis 1999 Richter am BVerfG für Medienfragen, hielt das Urteil für eine von dessen „wichtigsten Entscheidungen“: nicht nur, weil es den Bereich der Meinungsfreiheit geregelt habe, sondern weil darüberhinaus die Grundrechte als „objektive Wertordnung“ für alle Rechtsbereiche festgeschrieben wurden. Diese Dimension verleihe dem Urteil eine „alles überragende Bedeutung“, insbesondere hinsichtlich seiner ,Langzeitwirkung'.“
Das Gericht nahm in seiner Urteilsbegründung eine „Ausstrahlungswirkung“ der Grundrechte als oberste objektive Prinzipien der gesamten Rechtsordnung auf sämtliche Rechtsbereiche an. Grundrechte beziehen sich demnach nicht nur auf die Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger, sondern durchdringen alle Teilgebiete des Rechts, auch das Privatrecht (Bürgerliches Recht). Alle Normen müssen im Geist der Grundrechte ausgelegt und angewandt werden.
Diese Sentenz wertete die Grundrechte erheblich auf. Sie wurden aus der reinen Staatsausrichtung gelöst und auf die gesellschaftlichen Beziehungen ausgeweitet. Sie waren damit nicht mehr nur reine subjektive Abwehrrechte des Individuums gegen den Staat. Diesem bürdeten sie bis dahin bereits neben Unterlassungspflichten unter Umständen auch Handlungspflichten im Interesse der Freiheitssicherung auf („Schutzpflicht“). Aber nun endete ihr Einfluss nicht mehr beim Gesetz, sondern erstreckte sich auch auf Rechtsauslegung und -anwendung bei privaten Rechtsstreitigkeiten.
Das Urteil billigte dem Grundgesetz also einen neuen Regelungsgehalt zu, den das BVerfG – besonders bei so genannten „Grundrechtskollisionen“ – selbst überwachen musste: Das steigerte seine Machtposition erheblich.“



Pressefreiheit ist allerdings nicht unter allen Umständen das höherwertige Rechtsgut: Im Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde sie gegen die Sicherheitsbelange abgewogen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Spiegel-Urteil

Weitere wesentliche Urteile zur Pressefreiheit:

Die Blinkfüer-Entscheidung, die sich gegen einen Boykottaufruf der Springer-Presse unmittelbar nach dem Mauerbau wendet, der gegen eine west-kommunistische Zeitung gerichtet war und damit begründet war, diese habe das Programm des DDR-Fernsehens abgedruckt. Auszug:
„Mit Blinkfüer-Entscheidung wird in der deutschen Rechtswissenschaft ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 26. Februar 1969 bezeichnet, in dem sich das BVerfG mit der Bedeutung der Pressefreiheit für den Wettbewerb der Meinungen auseinandersetzt (Fundstelle: BVerfGE 25, 156-169; Aktenzeichen: 1 BvR 619/63).“
http://de.wikipedia.org/wiki/Blinkf%C3%BCer-Entscheidung
Das Lebach-Urteil hat sich bereits mit der Abwägung zwischen Informations-bedürfnis der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen auseinandergesetzt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebach-Urteil

oder die Caroline-Urteile:
Caroline_200
(c) Saar-Echo

Das Privatleben der Prinzessin Caroline von Hannover, damals Caroline von Monaco, war häufig Thema der Berichterstattung durch die Boulevardpresse. Seit Beginn der 90er-Jahre ging die Prinzessin mit Hilfe von Anwälten konsequent gegen die Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotografien aus ihrem Privatleben vor. Es kam zu mehreren Prozessen, die sich durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zogen. Mehrere der Urteile wurden als Caroline-Urteil bezeichnet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Caroline-Urteil
115.000 € wurden übrigens in diesem Fall nicht von den Zeitungen, sondern von der Bundesrepublik Deuschland bezahlt, der die Prinzessin hätte besser schützen müssen:
http://www.saar-echo.de/de/prt.php?a=25141

Mittlerweile existiert auch ein Urteil, das einen Film verboten hat, der sich mit dem Kannibalen von Rothenburg beschäftigt:
http://www.spiegel.de/kultur/kino/0,1518,druck-404160,00.html

natürlich gibt es dazu auch schon einen Eintrag bei wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rohtenburg

Auch bei Telepolis gibt es einen Artikel, der sich mit diesem Verbot auseinandersetzt, gewohnt intelligent und stimmig.
Zitat:
„Im Streitfall um den Film "Rohtenburg" treffen drei Diskurse aufeinander: zunächst der ethisch-juristische, der das Persönlichkeitsrecht des Täters über die Kunstfreiheit stellt, dann der ästhetische Diskurs, der die Fiktionalisierung der Fakten über die Wiedererkennbarkeit der "88 Übereinstimmungen" stellt und schließlich der kulturell-psychologische, der einfordert, dass aus Fällen Geschichten werden müssen, damit sie auf breiter Basis verarbeitet werden können.“

22196_1

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22196/1.html

Auf solche Diskurse sind viele der Menschen, die aus einem anderen Kulturkreis zu uns kommen, nicht vorbereitet. Man hat am Film „Submission“
http://media.putfile.com/Submission
gesehen, was passiert, wenn ihnen ein solch ungehemmter Diskurs aufgezwungen wird. Ob die Kunstfreiheit, so wie sie von manchen verstanden wird, so unbedingt ein immer und überall zu verteidigendes Gut ist, wird immer wieder unter allen Beteiligten auszuhandeln sein.
In diesem blog werden zwei aktuelle Urteile referiert:
http://www.cyberday.de/news/ausgabe_100038.htm


Die Meinungsfreiheit ist wie folgt definiert:
Die Meinungsfreiheit umfasst das subjektive Recht eines jeden Menschen, seine Meinung zu äußern und zu verbreiten. Eine Meinung ist eine wertende Aussage, im Gegensatz zum Behaupten einer Tatsache. Weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit

Für wesentlich halte ich hier die Unterscheidung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung.

Freitag, 7. April 2006

Fragebogen Wissen und Werte, Frage 31, Teil 1, die Grundrechte, 1-4

Im Grundgesetz sind 19 Grundrechte abgebildet, zum Teil Menschen- zum Teil Bürgerrechte, die es aus meiner Sicht lohnen, sich etwas ausführlicher damit zu beschäftigen. Die ersten vier habe ich bislang bearbeitet, die Druckversion stelle ich ein, wenn ich alles zusammenhabe:


3. Verfassung und Grundrechte

31.Wo sind die Grundrechte der deutschen Staatsbürger festgelegt?
In den Paragraphen 1-19 des Grundgesetzes.
Link: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/
Auch, wenn in Frage 37 nur 4 Grundrechte abgefragt werden, seien sie hier alle 19 dokumentiert:

Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3)Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, daß das jetzt erstmal der „Basis“-Paragraph ist.

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Diese Begriffe sollten definiert werden: Freiheit bezeichnet das Fehlen von Zwängen. Freiheit bezeichnet auch die Möglichkeit, unter mehreren Optionen wählen zu können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Freiheiten sind die konkreten Möglichkeiten einer konkreten Person in einem konkreten Fall ...
Der link: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheit
Definition von Leben: man könnte sich das einfach machen und sagen, jeder hat das Recht darauf, dass er nicht umgebracht wird, weder vom Staat, noch von einem einzelnen, aber ich denke, so einfach ist das nicht. Hier jetzt mal ein Link: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/7/7682/1.html , aber vielleicht könnte man all das als Leben bezeichnen, was die Definition „Völkermord“ beinhaltet, d.h., das, was einem – auch als Individuum weggenommen werden kann: das physische Leben, die „körperliche Unversehrtheit“, akzeptable Lebens-bedingungen.


Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3)Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Dazu ein grundlegender Kommentar aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheit

Der Gleichheitssatz ist ein Menschenrecht und wird allen, nicht nur den deutschen Staatsangehörigen zuteil. Er verbietet der öffentlichen Gewalt Privilegierungen und Diskriminierungen aus den in Art. 3 Abs. 3 genannten Gründen. Behinderte dürfen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 wegen ihrer Behinderung zwar bevorzugt, aber nicht benachteiligt werden. Neben Art. 3 GG wird der Gleichheitssatz noch durch die, in ihrem Anwendungsbereich jeweils speziellen Gleichheitssätze der Art. 6 Abs. 5, Art. 33 Abs. 1 - 3, Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG betont.
Allerdings ist keine Gleichmacherei gemeint, sondern es muß „verfassungsfest“ begründet werden, wie man die Unterscheidung legitimiert, z.B. Bei Männern und Frauen mit der Körperkraft oder auch bei den Mutterschutzgesetzen.Denn – und das halte ich für den wichtigsten Satz:
Jede danach festgestellte Ungleichbehandlung bedarf einer Rechtfertigung (so das Bundesverfassungsgericht).


“Ungleichheit“ ist allerdings auch in bestimmten Bereichen zwischen Staatsbürgern und Nicht-Staatsbürgern gegeben:

Wesensgehalt
Der verfassungsmäßig verkörperte Wesensgehalt ist die Gleichbehandlung von "wesentlich Gleichem". Wann zwei Gegenstände "gleich" sind, lässt sich nun nicht generell-abstrakt definieren, sondern bestimmt sich nach der wertenden(!) Unterordnung unter einen gemeinsamen Oberbegriff ("genus proximum"). Entscheidend ist insoweit also die Blickrichtung des Betrachters. Jede danach festgestellte Ungleichbehandlung bedarf einer Rechtfertigung (so das Bundesverfassungsgericht). Dabei ist zunächst zu überprüfen, ob ein zulässiges Differnzierungskriterium zu Grunde gelegt wurde, m.a.W.: ob die Ungleichbehandlung gerade an dieser Unterscheidung festgemacht werden darf. Unzulässig ist insbesondere eine Differenzierung anhand der in Art. 3 III genannten Atrribute (Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse und politische Anschauungen). Soweit ein zulässiges Differenzierungskriterium gewählt wurde, müssen die verbleibenden Unterscheidungsmerkmale ("differentia specifica") gegen einander abgewogen werden.
Nach anderer Ansicht ist, dass die Gleichheit "vor" dem Gesetz nach Art. 3 Absatz 1 GG im Anschluss an Hans Kelsen und andere heute als normlogische Selbstverständlichkeit. Wesentlich ist der davon zu unterscheidende Inhalt eines Gesetzes (Gleichheit "im" Gesetz), auf den Art. 3 Abs. 3 im Sinne eines enumerativ aufgezählten Differenzierungsverbots abstellt.

Besser kann man es nicht schreiben. Allerdings: was ist mit „Quotenrege-lungen“? Diesen Artikel fand ich in diesem Zusammenhang bedenkenswert:
http://no-racism.net/article/17/
Zitat:
Personen aus gesellschaftlich diskriminierten Gruppen (Frauen, Behinderte, MigrantInnen und Flüchtlinge samt Folgegenerationen, Angehörige von nationalen Minderheiten, ärmere Schichten, Menschen mit bestimmter Religionszugehörigkeit oder sexueller Neigung, aufgrund von Krankheit Stigmatisierte, u.a.) werden "normalerweise" bei den Vergaben von Ausbildungsplätzen, Jobs, Repräsentationsfunktionen, usw. gegenüber Angehörigen von bevorzugten Gruppen schlechtergestellt, was ihren Status als diskriminierte Gruppen konsolidiert bzw. sie erst zu diskriminierten Gruppen macht.“
Müssten diese Überlegungen nicht auch integraler Bestandteil des Artikels 3 sein? Allerdings ist mir auch bekannt, daß aktuell auch von jenen die Forderung nach mehr Ungleichbehandlung gestellt wird, die am liebsten jeden Ausländer nach Hause schicken würden:
„Der Multikulturalismus ist staatsfeindlich, weil er die staatlichen Institutionen: Haushalt, Bildungseinrichtungen, Rechtspflege (in den 1990er Jahren drehten sich 60 Prozent aller Verwaltungsgerichtsverfahren um das Asylrecht) usw. usf. unterminiert. Er ist demokratiefeindlich, weil er auf den Willen des Demos spuckt. Er ist gewalttätig, weil er die Staatsbürger nicht bloß als politische Subjekte mißachtet, sondern sie moralisch und geistig zu verkrüppeln versucht und weil er danach strebt, die Existenz seiner Kritiker zu vernichten.“

Aus: JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. 15/06 07. April 2006: Mehr Intoleranz wagen
Warum das Experiment des Multikulturalismus menschenverachtend ist, wird immer offenbarer.






Artikel 4
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3)Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Dazu gehört auch der Schutz dieser Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, was ja besonders im Karikaturenstreit diskutiert wurde: Ich bin mir nicht sicher, ob „das Recht, zu beleidigen“, so unbedingt eine Errungenschaft ist, die wir gegen das u.a. Beschimpfungsverbot in Stellung bringen sollten. ( http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,400031,00.html
Unsere Gesellschaft wird sich auch fragen lassen müssen, wie sie es – bei einer wachsenden muslimischen Bevölkerungsgruppe damit hält:


StGB § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Der Punkt 2 wird geschützt durch:
StGB § 167 Störung der Religionsausübung
(1) Wer
1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland
bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in
grober Weise stört oder
2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft
gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.

Und ich denke, dazu gibt es nichts mehr zu sagen.

Allerdings: Religionsfreiheit ist auch die Freiheit, keine Religion zu haben, oder einer Religion abzuschwören. Hier:
„Dem Wortlaut nach ist die Religionsfreiheit schrankenlos. Dennoch kann die Religionsfreiheit eingeschränkt werden, allerdings nur durch kollidierendes Verfassungsrecht (Grundrechte anderer Personen oder Verfassungsprinzipien). So müssen Eltern ihr Kind auch dann zur Schule schicken, wenn sie aufgrund ihres Glaubens mit den Unterrichtsinhalten ihrer Kinder, wie beispielsweise der Evolutionstheorie oder der Sexualkunde, nicht einverstanden sind. Umgekehrt ist aber auch die Religionsfreiheit geeignet, kollidierende Verfassungsnormen zurückzudrängen. So ist z.B. die Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen und von Religionsgemeinschaften nach § 166 StGB strafbar und unterliegt somit nicht der Meinungsfreiheit, welche durch die Religionsfreiheit insoweit eingeschränkt ist.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Gedanken-%2C_Gewissens-_und_Religionsfreiheit

Punkt 3 ist ja erfreulicherweise auch klar. Die Gesinnungsschnüffelei ist jaq gottseidank aus dem KDV-Verfahren schon lange raus und die ganze Geschichte auf einen reinen Verwaltungsakt reduziert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung
http://www.dfg-vk.de/machs-wie-dieter/
http://www.zentralstelle-kdv.de/

Sonntag, 19. März 2006

Fragebogen Wissen und Werte: Auch andere haben gute Ideen

So ist jetzt gerade ein wikibook über diesen Test in Arbeit:
hier.. Ich habe mich bei denen mal gemeldet, man muß das Rad ja nicht zweimal erfinden, jedenfalls nicht parallel.

Samstag, 18. März 2006

Fragebogen Wissen und Werte, Teil 2b, Grundlinien deutscher Geschichte Die Lösungsvorschläge für die Fragen 18-30

18. Welches Ereignis fand am 20. Juli 1944 statt?

Das bekannteste Attentat auf Hitler, durchgeführt von Claus Graf Schenk von Stauffenberg in der Wolfsschanze (Hitler-Hauptquartier) in Rastenburg/Ostpreußen.

215px-Stauffenberg-signature-head


Wieder 1:1 aus Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/20._Juli_1944
Gelistet dort als „Lesenwerter Artikel“.


Das Attentat und der versuchte Staatsstreich vom 20. Juli 1944 waren die sichtbarsten Zeichen des Widerstands von Deutschen gegen das Regime Adolf Hitlers in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Beteiligten der Verschwörung stammten aus vielen Schichten der Bevölkerung und hatten vielfältige Kontakte zum Kreisauer Kreis um Helmuth James Graf von Moltke. Unter den 200 später wegen der Erhebung Hingerichteten waren ein Generalfeldmarschall (Erwin von Witzleben), 19 Generäle, 26 Obersten, zwei Botschafter, sieben Diplomaten, ein Minister, drei Staatssekretäre sowie der Chef der Reichskriminalpolizei; des Weiteren mehrere Oberpräsidenten, Polizeipräsidenten und Regierungspräsidenten. Voraussetzung für den geplanten Machtwechsel war ein erfolgreiches Attentat auf Hitler. Die von Claus Graf Schenk von Stauffenberg platzierte Bombe tötete den Diktator jedoch nicht. Dies und das Zögern beim Auslösen der „Operation Walküre“, des Plans zum Staatsstreich, ließen den Umsturzversuch scheitern.

Weitere wichtige Links:
http://www.stiftung-20-juli-1944.de/ http://www.bundesarchiv.de/aktuelles/aus_dem_archiv/galerie/00068/

Worüber man sehr selten etwas findet: Stauffenberg hat sich sehr dafür eingesetzt und wichtige Grundlagendokumente über die sog. „Ostlegionen“ geschrieben, jene überwiegend muslimischen Freiwilligen, die auf Seiten der Wehrmacht gegen die Sowjetunion kämpften.


19. Was geschah am 8. Mai 1945


Die bedingungslose Kapitulation Nazideutschlands.
http://www.inidia.de/der_8_mai.htm


20. Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches war Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Wer waren die vier Besatzungsmächte?

180px-Deutschland_Besatzungszonen_1945_1946

Großbritannien, Sowjetunion, Frankreich, USA


21. In welchem Jahr wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet?

1949, am 23. Mai, die DDR übrigens auch, am 7. Oktober.


22. Wie hieß der erste Bundeskanzler?

Dr. Konrad Adenauer, *5. Januar 1976 in Köln, + 19. April 1967 in Rhöndorf (bei Bonn).

1101530831_400

http://de.wikipedia.org/wiki/Adenauer


23. Was bedeutet „DDR“?


Deutsche Demokratische Republik. Damit formulierte die DDR i hren Anspruch, der erste demokratische Staat auf deutschem Boden zu sein.



24. Welches Ereignis fand am 17. Juni 1953 in der DDR statt?

Der „Volksaufstand des 17. Juni“.

360px-17Jun1953DemonstrantenInBerlin

Dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Siebzehnter_Juni_1953

Der 17. Juni war deswegen bis zur Wiedervereinigung als „Tag der Deutschen Einheit ein nationaler Feiertag.


25. Was verstehen Sie unter dem deutschen „Wirtschafts- wunder“?

Der schnelle ökonomische Aufschwung in Deutschland nach der Währungsreform vom Juni 1948, als die wertlos gewordene Reichsmark gegen die D-Mark eingetauscht wurde.

wirtschaftswunder02

Links:
http://tinyurl.com/gx9gf
http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftswunder


26. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Mauerbau“?

Das mit der Abriegelung Westberlins gegenüber der restlichen DDR „Stopfen des letzten Schlupflochs“ in den Westen, um die Massenabwanderung besonders junger, gut ausgebildeter Kräfte
zu verhindern.

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Das Bild habe ich aus der Website des grünen Politikers Michael Cramer,
http://www.michael-cramer.de
der seit 2003 unter dem Titel „Mauerstreifzüge“ Fahrradtouren entlang des alten Mauergebiets organisiert.


Getrenntes_Berlin_Schicksal_fur_Familien
Aus der website http://www.chr.mergler.bnv-bamberg.de/
habe ich dieses Bild entnommen, das so denke ich, das Grundgefühl jener Tage sehr gut illustriert.


27. Welcher deutsche Bundeskanzler bekam den Friedensnobel- preis?


Willy Brandt.

welcome_photo

Link hierzu: http://www.bwbs.de
zum Friedensnobelpreis: http://www.bwbs.de/bwbs_biografie/Friedensnobelpreis_B355.html

Willy Brandt galt als eine Symbolfigur für diejenigen, die nach der Rückkehr aus der Emigration wiederum in die deutsche Politik gingen. Viele fanden unkazeptabel und nannten ihn hämisch bei seinem „eigentlichen“ Namen: Herbert Frahm und das ist bei einigen bis heute so, leider.

Nach mehreren erfolglosen Kandidaturen löste er Kurt-Georg Kiesinger 1969 ab. Die zentrale Aussage seiner damaligen Regierungserklärung war:

Mehr Demokratie wagen!


28. In welchen Jahr kam es zur deutschen Wiedervereinigung?


1990. Am Abend vor dem dritten Oktober wurde die Vereinigung mit einer Feier am Brandenburger Tor besiedelt und trat um 00:00 Uhr in Kraft. Deswegen ist dieser Tag heute National- feiertag.

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29.Nennen Sie die Bundesländer, die heute auf dem Gebiet der ehemaligen DDR existieren.

Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt (s. Frage 5).

30.Der 9. November hat in der deutschen Geschichte eine besondere Bedeutung. Welche Ereignisse fanden statt?

a): 9. 11.1918 – Ausrufung der deutschen Republik
b). 9. 11. 1923 – Hitler – Ludendorff-Marsch auf die Feldherrenhalle.
c): 9. 11. 1938 – die „Kristallnacht“
d): 9. 11. 1989 – die Öffnung der Mauer

Der Link dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/9._November

Die Druckversion

Fragebogen Wissen und Werte, Teil 2a, Grundlinien deutscher Geschichte Die Lösungsvorschläge für die Fragen 9-17

9.Was verstehen Sie unter dem Begriff „Reformation" und wer hat sie eingeleitet?

Definition (Wikipedia):

Reformation (v. lat. reformatio = Umgestaltung) bezeichnet im engeren Sinn die in Deutschland von Martin Luther, in der Schweiz von Johannes Calvin und Huldrych Zwingli angestoßene Erneuerungsbewegung im Christentum.

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Hier der Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reformation

Weitere Links:
zu Johannes Calvin: http:www.calvianum.de

Kirche und Theologie im web:
http://www.theology.de/reformation.htm

Die durch die Reformation ausgelöste Spaltung war letztendlich eine der Ursachen des 30 Jährigen Krieges.



10.Welche Versammlung tagte 1848 in der Paulskirche?


350px-Nationalversammlung

Die Antwort ist wieder 1:1 aus dem entsprechenden Artikel von wikipedia ( http://de.wikipedia.org/wiki/Frankfurter_Nationalversammlung ) übernehmbar, der Artikel steht bei Wikipedia in der Liste der exzellenten Artikel.

Die Frankfurter Nationalversammlung, die vom 18. Mai 1848 bis zum 31. Mai 1849 in der Frankfurter Paulskirche tagte, war das erste frei gewählte Parlament für ganz Deutschland. Ihr Zustandekommen war Bestandteil und Ergebnis der Märzrevolution in den Staaten des Deutschen Bundes.
Die Versammlung erarbeitete in langen und kontrovers geführten Debatten die auf Prinzipien der parlamentarischen Demokratie beruhende so genannte Paulskirchenverfassung. Diese Verfassung erfüllte wesentliche Forderungen der seit 1815 zum metternichschen System der Restauration in Opposition stehenden liberalen und nationalstaatlichen Bewegung aus der Zeit des Vormärz. Sie sah unter anderem einen Grundrechtekatalog vor sowie einen kleindeutschen Gesamtstaat in Form einer konstitutionellen Monarchie mit einem Erbkaiser an der Spitze.
Die Nationalversammlung und die von ihr ausgearbeitete Verfassung scheiterte an der Weigerung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., die ihm angetragene Kaiserwürde anzunehmen. Wesentliche Teile des Verfassungswerkes wurden jedoch im 20. Jahrhundert zum Vorbild für die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949.

Hier findet man noch als Quellentext einen von der Bundeszentrale für Politische Bildung zur Verfügung gestellten Text:
http://tinyurl.com/qagr9


11.Die erste Republik mit demokratischer Verfassung wurde 1918 ausgerufen. - Wie wird diese erste deutsche Republik genannt?

Diese Republik wurde die „Weimarer Republik“ genannt. Hier wieder die Einleitung des entsprechenden Artikels bei Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik

Dieser Artikel steht bei Wikipedia in der Liste der lesenwerten Artikel.


Als Weimarer Republik wird der aus der Novemberrevolution hervorgegangene von 1919 bis 1933 existierende deutsche Staat bezeichnet. Während dieser Zeit war das Deutsche Reich ein demokratischer Bundesstaat, nach der Reichsverfassung eine Mischform aus präsidentiellem und parlamentarischem Regierungssystem. Das Parlament hieß der Reichstag, die Hauptstadt war Berlin. Den Namen erhielt diese erste deutsche Republik von der Stadt Weimar, dem Tagungsort der verfassunggebenden Nationalversammlung. Ihre Entstehung ist durch die unmittelbaren Nachwirkungen des Ersten Weltkriegs geprägt, ihr Untergang verbunden mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus .

Hier ist der Link zu einem online lesbaren Heft der Bundeszentrale für politische Bildung:

http://www.bpb.de/publikationen/P8C5HC,,0,Weimarer_Republik.html

hier der link zur Eröffnungsrede von Friedrich Ebert zur Eröffnung der Verfassunggebenden Nationalversammlung am 6. Februar 1919 im Nationalthater von Weimar:

http://tinyurl.com/rvwn7


12.Wann ging diese deutsche Republik zuende?


1933, in einer Entwicklung, die mit der sogenannten „Machtergreifung“ a m 30. Januar 1933 begann.
Hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Machtergreifung

Diese Entwicklung war faktisch mit dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg beendet, als am 19. August 1934 nach einer Volksab- stimmung die Ämter von Reichspräsident und Reichkanzler in der Person Adolf Hitlers vereinigt und die Reichswehr auf ihn vereidigt wurde.

Vereidigung-auf-Hitler



13.In welchen Jahren der ersten Hälfte war Deutschland eine Diktatur?

1933 bis 1945

14. Wie hieß die damals herrschende Partei?

NSDAP – Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.

Ein sehr gutes Portal hierzu:
http://www.nationalsozialismus.de/

hier der Link zu einem Themenheft der Bundeszentrale für politische Bildung:

http://tinyurl.com/qlme5


15.Erläutern Sie den Begriff „Holocaust“.

Wieder 1:1 aus wikipedia übernehmbar:

200px-KZ_Birkenau_Hauptgebaeude_320x240

(Einfahrt ins KZ Auschwitz, direkt an die „Rampe“ an der die Opfer der „Selektion“ unterworfen wurden: den Weg (zunächst) in die Zwangsarbeit, oder gleich den Weg in den Tod.

Die Begriffe Holocaust (auch Holokaust, von griechisch ολοκαύτωμα, olokáutoma: „vollständiges Brandopfer“) und Shoa (hebräisch: „Katastrophe“, „großes Unglück“) bezeichnen im engeren Sinn den Völkermord an etwa sechs Millionen Juden zur Zeit des Nationalsozialismus. Im weiteren Sinn umfasst der Begriff Holocaust auch die systematische Ermordung von Sinti, Roma, Jenischen und weiteren als Zigeuner bezeichneten Gruppen, von Behinderten, Zeugen Jehovas, Homosexuellen sowie von polnischen Intellektuellen, russischen Kriegsgefangenen und Angehörigen anderer, überwiegend slawischer Volksgruppen.

http://www.shoa.de/content/section/2/46/ http://www.auschwitz-muzeum.oswiecim.pl/html/de/start/index.php


16.Wenn jemand den Holocaust als Märchen oder Mythos bezeichnet, was sagen Sie dazu?

Dazu hat sich die Rechtsprechung schon eindeutig geäußert:
http://www.juraforum.de/forum/t5089/s.html


BGH zur Volksverhetzung durch Leugnen des Holocaust


Das Landgericht Hamburg hatte den angeklagten Rechtsanwalt vom Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener aus Rechtsgründen freigesprochen. Der Angeklagte hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. Das Landgericht sah zwar den Tatbestand der Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung der Juden während der NS-Herrschaft als erfüllt an, verneinte indes eine Strafbarkeit, weil der Angeklagte die in Frage stehende Erklärung im Rahmen zulässigen Verteidigerhandelns abgegeben habe. Das Landgericht berief sich dabei auf Grundsätze, die der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 6. April 2000 – 1 StR 502/99 – (BGHSt 46, 36) für einen Fall der Verharmlosung des Holocaust aufgestellt hatte.


Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das freisprechende Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Die – strafprozessual gänzlich aussichtslose – Prozeßerklärung eines Verteidigers, in der allgemeinkundige essentielle Teile des unter der Herrschaft des Nationalsozialismus an den Juden begangenen Völkermordes geleugnet werden, ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich als verteidigungsfremdes Verhalten zu werten, durch welches eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung nicht in Frage gestellt werden kann.

BGH, Urteil vom 10. April 2002 – 5 StR 485/01

Hier noch der link zu einem Telepolis-Artikel:
http://tinyurl.com/fvqjt

hier zum entsprechenden Artikel von Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Holocaustleugnung

Die Fakten sind also bereits eindeutig belegt.



17.Erläutern Sie den Begriff „Existenzrecht Israels“.

Das ist der letzte dazu im Deutschen Bundestag zustandegekommene Beschluss:

Deutscher Bundestag
Drucksache
16/197
16. Wahlperiode
14. 12. 2005
Antrag
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Existenzrecht Israels ist deutsche Verpflichtung
Der Bundestag wolle beschließen: Erneute Äußerungen des iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad, der
sowohl das Existenzrecht Israels bestreitet als auch den Holocaust leugnet, sind völlig inakzeptabel. Der Deutsche Bundestag verurteilt diese Äußerungen. Sie offenbaren eine Haltung, die mit den Normen der internationalen Gemeinschaft und den historischen Erfahrungen des 20. und beginnenden 21. Jahrhunderts
unvereinbar sind.
Der Deutsche Bundestag unterstreicht erneut das Existenzrecht Israels. Israel muss in international anerkannten Grenzen frei von Angst, Terror und Gewalt leben können.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung den Äußerungen des iranischen Präsidenten entgegengetreten ist, und fordert sie auf, auch in Zukunft jeder Politik entgegenzuwirken, die das Existenzrecht Israels bestreitet und den Holocaust leugnet.
Berlin, den 13. Dezember 2005
Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Somit ist dieses Existenzrecht Israels integraler Bestandtei deutscher Politik und als solches nicht verhandelbar. Die Frage ist allerdings aus meiner Sicht problematisch und wäre deswegen zu streichen, weil, selbst, wenn man sich redlich Mühe gibt, man keine Definition findet, selbst bei haGalil nicht. Wenn, dann könnte das nur dieser Satz sein:

Israel muss in international anerkannten Grenzen frei von Angst, Terror und Gewalt leben können.

Hier ist die Druckversion

Fragebogen Wissen und Werte, Teil 1, Deutschland und die Deutschen. Die Lösungsvorschläge

Ich hatte ja versprochen, daß ich mich darum kümmere. Hier ist jetzt der erste Teil:


1. Deutschland und die Deutschen

1. Wieviele Einwohner hat Deutschland?
Antwort: 82.501.000 am 31.12.04
Quelle: http://www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoe_pmtab.php
Anmerkung: entsprechend dieser Quelle ist sie gegenüber dem 31.12.03 um 31.000 gesunken!




2. Nennen Sie drei Flüsse, die durch Deutschland fließen!

Zum Aussuchen:
Fragebogen-20Hessen_html_39661a1c

Zum Weiterlesen: http://www.reiserat.de/reisen_deutschland/fluesse/


3. Nenne Sie drei deutsche Mittelgebirge!

Hier kann man sich welche aussuchen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mittelgebirge
Anmerkung: Alle deutschen Gebirge – mit Ausnahme der Alpen sind Mittelgebirge!


4. Wie heißt die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland?
Berlin.

berlin-k

Zum Weiterlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berlin
und hier:
http://www.berlin.de/


5. Wieviele Bundesländer hat die Bundesrepublik Deutschland?

brd

Antwort: 16, davon 3 Stadtstaaten


hamburg-k

(Hamburg http://www.hamburg.de/,



< % image name="bremen-k" class="center" align="center" %>

Bremen http://tinyurl.com/qxthg , besteht genaugenommen aus 2 Städten, Bremen und Bremerhaven.


berlin-k

Berlin http://www.berlin.de/ ),



11 „alte“,

schlesw-k

nämlich Schleswig Holstein (Hauptstadt: Kiel)
http://www.schleswig-holstein.de/
http://www.kiel.de/,

Berlin, Hamburg, Bremen, (s.o.)




Fragebogen-20Hessen_html_41366a2

Niedersachsen (Hauptstadt: Hannover),
http://tinyurl.com/juff9
http://www.Hannover.de



Fragebogen-20Hessen_html_165f3a71

Nordrhein-Westfalen (Hauptstadt: Düsseldorf),
http://www.nrw.de/
http://www.duesseldorf.de/de/



rheinl-k

Rheinland-Pfalz (Hauptstadt Mainz)
http://www.rlp.de/rlp/index.jsp
http://www.mainz.de



Fragebogen-20Hessen_html_322a03a3

Hessen (Hauptstadt Wiesbaden)
http://www.hessen.de/
http://www.wiesbaden.de/



Fragebogen-20Hessen_html_15100286

Saarland (Hauptstadt Saarbrücken)
http://www.saarland.de/
http://www.saarbruecken.de



Fragebogen-20Hessen_html_6036ce7d

Baden-Württemberg (Hauptstadt Stuttgart)
http://www.baden-wuerttemberg.de/
http://www.stuttgart.de/



Fragebogen-20Hessen_html_6111b194

Bayern (Hauptstadt München)
http://www.bayern.de/
http://www.muenchen.de/





dann fünf „neue“ auf dem Gebiet der ehemaligen DDR s. Frage 29):


Fragebogen-20Hessen_html_2bd2b264

Mecklenburg-Vorpommern (Hauptstadt Schwerin)
http://www.mecklenburg-vorpommern.de/
http://www.all-in-all.com/1023/


brandenb

Brandenburg (Hauptstadt Potsdam)
http://www.brandenburg.de/
http://www.potsdam.de/



sachsan-k

Sachsen-Anhalt (Hauptstadt Magdeburg)
http://www.sachsen-anhalt.de/
http://www.magdeburg.de/




thuer-k

Thüringen (Hauptstadt Erfurt)
http://www.thueringen.de/
http://www.erfurt.de/


sachs-k

Sachsen (Hauptstadt Dresden)
http://www.sachsen.de/
http://www.dresden.de/


6. Nennen Sie drei Staaten, die an die Bundesrepublik Deutschland grenzen!
Das Folgende war 1:1 aus Wikipedia übernehmbar:

Deutschland Er liegt in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen.

Somit kann man sich seine 3 Staaten aussuchen. Man kann sie sich so merken, daß sie – mit Dänemark auf der 12 im Uhrzeigersinn herumlaufen.

Obige Liste gehört zu diesem äußerst lesenwerten Artikel:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland

7. Welche Voraussetzungen muß man erfüllen, um deutscher Staatsbürger zu werden?

Der Einbürgerungsbewerber muss in der Regel im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung sein und sich seit acht Jahren legal in Deutschland aufhalten.
Der Einbürgerungsbewerber sollte ein Arbeitsverhältnis nachweisen. Der Empfang von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe kann einbürgerungshinderlich sein. In diesem Fall muss geprüft werden, ob der Bezug selbst zu vertreten ist.
Der Antragsteller muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.
Es dürfen keine Ausweisungsgründe gegen den Bewerber vorliegen (z.B. erhebliche Vorstrafen oder verfassungsrechtliche Bedenken).

Quelle:
http://www.friedrichshain-kreuzberg.de/index_183_de.html

8. Nennen Sie drei Gründe, warum Sie deutscher Staatsbürger werden wollen.
....


Hier ist die Druckversion zum Download.


Fortsetzung folgt.

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